1. Allgemein
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle, auch zukünftigen, Vereinbarungen, Angebote und Geschäfte zwischen der Franz Frenzel GmbH und ihren Kunden. Diese werden mit Auftragserteilung, spätestens mit der Anlieferung der Ware vom Kunden , uneingeschränkt anerkannt. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich abgesprochen und schriftlich bestätigt werden Abweichende Einkaufs-. Liefer- und Zahlungsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, sie sind nicht verbindlich.
2. Angebot, Preise und Zahlungen
2.1 Unsere Angebote und Preise sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht anders bezeichnet sind. Unsere Preise verstehen sich rein Netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonti bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragsparteien!
2.2 Die Zahlungen sind unserer Firma sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Die Franz Frenzel GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen an den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung gemäß §950 Abs. 1 BGB beglichen sind. Dies gilt auch wenn zwischenzeitlich eine Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware stattgefunden hat. Bei einer Weiterveräußerung der Ware an Dritte geht der Erlös oder die durch Veräußerung entstandenen Forderungen in Höhe des Lieferantenteils bzw. des Warenwerts auf die Franz Frenzel GmbH über, indem solche Ansprüche schon jetzt gegenüber einem Endabnehmer an die Franz Frenzel GmbH unwiderruflich abgetreten werden.
4. Lieferung, Fristen und Termine
4.1 Ein Transport der beschichteten Ware durch uns an den Kunden ist nicht vorgesehen. Der Transport erfolgt durch den Auftraggeber bzw. durch einen vom Kunden beauftragten Spedition. Die Kosten werden vom Kunden übernommen. Kosten die durch 0Transportschäden an der beschichteten Ware entstehen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2 Dem Kunden wird eine kurzfristige Bearbeitung seiner Ware zugesichert. Genau spezifizierte Fristen und Termine müssen separat vereinbart werden. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Bearbeitung der zu beschichtenden Bauteile wesentlich erschweren oder sogar unmöglich machen wie z.B. Streik, behördlichen Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Unterlieferanten eintreten, werden von uns nicht vertreten.
5. Materialbeschaffenheit
5.1 Die zu beschichtenden Materialien müssen für die Pulverbeschichtung geeignet, sinnvoll aufhängbar, sowie Hitzefest bis 220°C sein.
Das Material muss frei von Zunder, Gusshaut, Formsand, Silikon, eingebranntem Fett, Schweißschlacke, Graphit, Farbanstrichen und Rost sein.
5.2 Ein erforderliches Strahlen der Bauteile vor der Beschichtung muss separat vereinbart werden.
5,3 Bei Verzinkten Bauteilen wird auf Grund des vom Beschichter nicht beeinflussbaren Untergrundes die Gewährleistung abgelehnt! Insbesondere Ausgasungen, Haftungsstörungen und raue Oberflächen können nicht als Reklamation anerkannt werden.
6. Gewährleistung, Mängelrüge
6.1 Wir gewährleisten unter Ausschluss weitergehender Ansprüche eine fachgerechte und mängelfreie Pulverbeschichtung in Werkstoff und Werkarbeit nach den anerkannten Regeln der Technik. Handelsübliche oder materialbedingte Abweichungen sind zulässig und gelten nicht als Mangel.
6.2 Die Gewährleistung gilt für zwei Jahre, sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Ware, spätesten jedoch bei Übergabe der Ware an den Kunden.
6.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Schäden, die bei der Pulverbeschichtung infolge einer konstruktionsbedingter Minderleistung unvermeintlich eintreten können, sowie bei reinoptischen Beeinträchtigung der Beschichtung. Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn nach Gefahrenübergang der Ware vom Kunden oder einem Dritten durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung , fehlerhafte oder nachlässige Behandlung sowie außergewöhnlichen äußeren Einflüssen ( z.B. durch übermäßigen mechanische, chemische oder elektrolytische Einwirkungen ) beschädigt oder verarbeitet bzw. untrennbar mit anderen Sachen vermischt wird.
6.4 Der Kunde hat jede Lieferung nach Erhalt unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit auf Mängel zu untersuchen sowie diese umgehend, spätestens nach 5 Tagen seit Bereitstellung der Ware, spezifiziert uns anzuzeigen.
6.5 Bei einer berechtigten, fristgerechten Mängelrüge steht uns ein Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsrecht zu. Dafür ist uns vom Kunden eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Erledigung einzuräumen.
6.6 Ist eine Nachbesserung nicht möglich, so beschränkt sich unsere Haftung auf den Betrag unserer Rechnung für die gelieferte bzw. bearbeitete Ware.
6.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrüge oder Gegensprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zugestimmt haben oder die Gegensprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsbeziehung
7.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus Verträgen, die wir mit unseren Kunden abschließen ist Düsseldorf
7.2 Der Gerichtsstand für alle die sich aus dem Vertragsverhältnisses unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ebenfalls Düsseldorf.
7.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.
7.4 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
7.5 Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.6 Mündliche Nebenabsprachen gelten als nicht getroffen.